Gegenstand der Planung ist das Areal der „Kleinen Restlochkette“ im ehemaligen Tagebau Kleinleipisch mit den Restlöchern 129 (Grünhauser See West), 130 (Grünhauser See Ost), 131 Nord (Heidesee) und 131 Süd (Kleinleipischer See). Der größte Teil dieser Fläche befindet sich im Eigentum der NABU-Stiftung „Nationales Naturerbe“, die übrigen Flächen sind Eigentum der LMBV mbH. Im Untersuchungsgebiet sind umfangreiche Maßnahmen zur Herstellung der geotechnischen Standsicherheit erforderlich. Vorgesehen sind Böschungsabflachungen, Massenauffüllungen sowie die Verbreiterung eines Rütteldammes.
Die Gesamtfläche des Untersuchungsraums beträgt 167 ha. Das Vorhabensgebiet befindet sich in einem mehrfach geschützten Bereich. Es ist Bestandteil der FFH-Gebiete „Grünhaus und Erweiterung“, „Grünhaus Ergänzung“ und „Koyne“ sowie des SPA-Gebietes „Lausitzer Bergbaufolgelandschaft“. Außerdem befindet sich der überwiegende Flächenanteil des Gebietes in der Kernzone des Naturschutzgebietes „Bergbaufolgelandschaft Grünhaus“ und ist Bestandteil des Großschutzgebietes „Naturpark Niederlausitzer Heidelandschaft“. Die IPRO erarbeitete gemäß § 14 BNatSchG einen Landschaftspflegerischen Begleitplan, in dem die Belange der Eingriffsregelung einschließlich der zur Eingriffskompensation erforderlichen Maßnahmen dargelegt werden. Die Belange des Artenschutzes wurden als Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) in den LBP integriert. Dazu erfolgte die Erhebung und Auswertung faunistischer Daten sowie die Ableitung von Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes der lokalen Population. Für das umfangreiche Vorhaben wurde das Untersuchungsgebiet in acht Eingriffs- und Konfliktbereiche untergliedert. Die Kompensation der Eingriffe erfolgt unmittelbar im Eingriffsraum. Sie wird während der Bauphase durch eine naturschutzfachlich optimierte Böschungsgestaltung, durch artenspezifische CEF-Maßnahmen sowie direkt nach Fertigstellung des Bauvorhabens durch die Etablierung entsprechender Initiale zur Entwicklung adäquater Lebensraumtypen umgesetzt. Dazu werden im Bereich der Böschungen die Ansaat von standortgerechten autochthonen Gräsern sowie die Pflanzung von Gehölzinitialen vorgesehen.